Oft gefragt: Ab Wann Geld Zurück Bahn?
Fahrgäste erhalten ab einer Verspätung von einer Stunde am Zielort 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Ab zwei Stunden erstattet die Bahn die Hälfte.
Contents
- 1 Wann Geld zurück DB?
- 2 Wie viel Entschädigung bei Zugverspätung?
- 3 Wie Erstattung Bahn?
- 4 Werden Bahntickets bei Streik erstattet?
- 5 Was erstattet die Bahn bei zugausfall?
- 6 Welche Rechte wenn Zug ausfällt?
- 7 Was passiert wenn man wegen Verspätung Anschlusszug verpasst?
- 8 Welche Entschädigung können sie aber ab einer Verspätung von zwei Stunden auch digital einfordern?
- 9 Was passiert wenn der Zug Verspätung hat?
- 10 Kann man die Fahrkarte zurückgeben?
- 11 Wo schickt man das Fahrgastrechte-Formular hin?
- 12 Wer zahlt bei Bahnstreik?
Wann Geld zurück DB?
Lösung: Generell erhalten Sie ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises, ab 120 Minuten Verspätung sind es 50 Prozent für die einfache Fahrt. Bei einer Fahrkarte für Hin- und Rückfahrt wird die Entschädigung individuell berechnet.
Wie viel Entschädigung bei Zugverspätung?
Erreichen Sie bei einer Zugreise Ihr Ziel nicht pünktlich, haben Sie verschiedene Ansprüche. Sie können zum Beispiel einen Teil des Ticketpreises zurück verlangen. Kommen Sie mindestens 60 Minuten später als geplant an, haben Sie Anspruch auf 25 % Erstattung, bei mehr als 120 Minuten sind es 50 %.
Wie Erstattung Bahn?
Wenn Sie das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular mit der Bestätigung Ihrer Verspätung und Ihrer Originalfahrkarte in einem DB Reisezentrum abgeben, erhalten Sie sofort Ihre Entschädigung als Gutschein oder Geldbetrag (ausgenommen von der sofortigen Entschädigung sind Zeitkarten).
Werden Bahntickets bei Streik erstattet?
Wann steht mir bei einem Streik eine Entschädigung zu? Wenn Sie wegen eines Bahnstreiks nicht pünktlich an Ihrem Ziel ankommen, können Sie je nach Verspätung einen Teil des Fahrpreises oder sogar den kompletten Fahrpreis zurückbekommen. Das regelt die EU-Fahrgastverordnung VO (EG) Nr. 1371/2007.
Was erstattet die Bahn bei zugausfall?
Kommt der Zug mit 60 bis 119 Minuten Verspätung am Ziel an, können Sie bei einer einfachen Fahrt (nur Hin- oder Rückfahrt) 25 Prozent des Fahrpreises zurückverlangen. Ab 120 Minuten sogar 50 Prozent. Dann rechnet die Bahn, je nach Dauer der Verspätung, mit 25 Prozent oder 50 Prozent von 75 Euro.
Welche Rechte wenn Zug ausfällt?
Diese Rechte haben Kunden der Bahn.
- Bahnausfall oder Verspätung: Geld zurück, Rückfahrt oder Weiterfahrt.
- Bahnreisende können pauschale Entschädigung fordern.
- Bahn muss Verpflegung und notfalls Übernachtung im Hotel anbieten.
Was passiert wenn man wegen Verspätung Anschlusszug verpasst?
Sie haben Ihren Anschlusszug wegen einer vorangegangenen Verspätung Ihres Zuges verpasst? Kein Problem. Benutzen Sie einfach den nächsten Zug zu Ihrem Reiseziel. Die Zugbindung müssen Sie nicht mehr vorher von einem Zugbegleiter, im DB Reisezentrum oder an der DB Information aufheben lassen.
Welche Entschädigung können sie aber ab einer Verspätung von zwei Stunden auch digital einfordern?
Bei einer Verspätung von 60 Minuten am Reiseziel stehen Bahnkunden 25 Prozent des Fahrpreises für die einfache Fahrt als Entschädigung zu. Ab zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Die Bahn kann sich selbst bei Verspätungen, die durch Verspätung, Streik oder Zugausfall („höhere Gewalt“) entstehen, nicht rausreden.
Was passiert wenn der Zug Verspätung hat?
Ab 60 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte genannten Zielbahnhof, erhalten Sie eine Entschädigung von 25% des Fahrkartenpreises. Ab 120 Minuten Verspätung sind es 50%. Bitte füllen Sie dazu das Fahrgastrechte-Formular aus.
Kann man die Fahrkarte zurückgeben?
Innerhalb von 3 Minuten nach Bezahlung kann der Kauf unabhängig von Zahlungsart und gewähltem Ticket einfach rückgängig gemacht werden, sofern Sie Ihre Buchung noch nicht als PDF- Ticket erhalten haben. Das gilt auch für Sparschiene Tickets.
Wo schickt man das Fahrgastrechte-Formular hin?
Dann können Sie mit den erforderlichen Unterlagen in einem Umschlag verpackte Fahrgastrechte – Formular in einem DB Reisezentrum abgeben oder frankieren den Umschlag und senden ihn direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt/Main.
Wer zahlt bei Bahnstreik?
Erstattet mir die Bahn im Streikfall den Fahrpreis? In der Regel erstattet die Bahn bei Streiks aber auch den gesamten Preis, wenn Sie die Fahrt nicht mehr antreten möchten. Dafür gehen Sie in ein DB-Reisezentrum oder auch DB-Agentur und lassen sich Fahrkarten sowie auch Reservierung erstatten.